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Kinderbehandlung1Um Kinder möglichst früh an den Zahnarzt zu gewöhnen, sollten die Eltern mit ihren Kindern regelmäßig die Praxis besuchen (damit die Kinder merken, dass ein Zahnarztbesuch gar nicht schlimm ist). Sobald die ersten Milchzähne durchgebrochen sind, kann man anfangen kleinere Kontrollen durch zu führen.

In einer gesetzlichen Krankenkasse versicherte Kinder haben zwischen den 6.- 17. Lebensjahren Anspruch auf Leistungen der zahnmedizinischen Individualprophylaxe, die so genannten IP Leistungen. Diese unterstützen die häuslichen Bemühungen der Eltern um die Mundhygiene ihres Kindes, indem sie auf dessen individuellen Besonderheiten eingehen. 


Die Individualprophylaxe beinhaltet:

  1. Erstellung eines Mundhygienestatus (mit einem speziellen Index)
    Zur Demonstration bakterieller Beläge werden diese mit einer Färbeflüssigkeit sichtbar gemacht. Anhand der sichtbaren Beläge kann sowohl dem Kind als auch den Eltern Hilfestellung gegeben werden um eine bessere Mundhygiene zu erzielen.
  2. Mundhygieneaufklärung, Motivation, Demonstration der Putztechnik, Ernährungsberatung Die Mundhygieneaufklärung dient der Beratung und Aufklärung des Kindes und ggf. der Eltern, über die richtige Zahnbürste, Zahnpasta und Putztechnik, aber auch über die Entstehung von Karies und Vermeidung von Zahnfleischentzündungen. Die richtige Reinigung wird zum einen am Modell gezeigt, sowie auch im Mund geübt. Es wird besprochen welche zusätzlichen Hilfsmittel notwendig sind, wie z.B. Zahnseide, Interdentalbürstchen, Mundspüllösungen oder Fluoridgele. Außerdem wird noch auf die Ernährung und den Zuckerkonsum eingegangen.
  3. lokale Fluoridierung der Zähne
    Zum Schutz der Zähne (vor Säureangriffen durch Bakterien) wird ein hochkonzentrierter Fluoridlack auf die Zähne aufgetragen, um das Kariesrisiko zu minimieren!

Bei Kindern und Jugendlichen mit einem erhöhten Kariesrisiko, vielen bakteriellen Belägen und schon vorhandenen Entzündungen, oder auch festsitzenden Apparaturen (Kieferorthopädie) wird angeraten eine Professionelle Zahnreinigung durchführen zu lassen, um die Bereiche zu reinigen die besonders anfällig für Karies sind und um Entzündungen vorzubeugen.

Da dies keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse ist, muss diese privat berechnet werden und wird aber auch nur bei medizinischer Notwendigkeit empfohlen. Die Kosten hierfür werden individuell bestimmt, wobei es immer auf die Dauer und den Aufwand der Reinigung ankommt.